Hier finden Sie Fotoalben und diverse Berichte.

 

Das Fotoalbum wurde um einige neue, bzw. alte, Fotos erweitert!

 

 

Wußten sie  ???

Ein Salzschubengut in Föllmar  ?

 

Ein Anwesen war eine genannte " Salzscheibe " , weil der Inhaber bei Besitzveränderungen statt des

gewöhnlichen Lehengeldes eine Salzscheibe oder deren Geldwert an den Kastner zu entrichten hatte.

1533 kostete eine Salzscheibe einen Gulden.

Diese Anwesen (Gütlein) wurden umgangssprachlich sicherlich als ein Salzschubengut (Salzscheibengut)

bezeichnet.

Die Bezeichnung Salzscheibengut ist sicherlich nach schlecht leserlicher Schreibweise als Salzschubengut

niedergeschrieben worden.

 

Heinz Zahn (aus Michael Götz - Brandholz).

 

Aus alten Amtsblättern. Tanzveranstaltungen 1912 .

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Im Amtsbezirke besteht vielfach der Brauch, Veranstaltungen geselliger Vereine in der Form öffentlicher

Tanzmusiken zu begehen.

Dadurch hat die Zahl der letzteren eine Höhe erreicht, die vom volkswirtschaflichen und sittlichen Stand-

punkt nicht gebilligt werden kann.

Das königliche Bezirksamt wird deshalb für die Folgezeit eine Erlaubnis zur Abhaltung öffentlicher Tanz-

musiken durch Vereine außerhalb der eigentlichen Faschingszeit nicht mehr erteilen. Es bleibt den ge-

selligen Vereinen überlassen, ihre Tanzveranstaltungen als nicht öffentliche Vereinsveranstaltungen abzu-

halten.

Hirvon sind die Vorstände der in Betracht kommenden Vereine, zur Vermeidung aussichtsloser Gesuche,

geeignet zu verständigen.

Berneck, den 3. April 1912 - Bezirksamtmann Dorn .

 

 

Heiteres !!

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Was ......   Sie sind Mitglied geworden vom " Bürger Sängerkranz " ?

Sind sie denn musikalisch ?  

Das weniger --  aber wissens, nach dem Sina kriegt ma immer so an schöna Durscht .

 

 

 

Wor des a Bagasch !!!!!

Schöffengerichtssitzung am 23. April 1903 in Berneck .

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Löffler Heinrich, Goldschläger in Goldmühl, wegen Sachbeschädigung  -  8 Tage Gefängnis.

Wehner Heinrich, Steinschleifer - Bauer Georg, Fabriklöhner - Hofmann Karl, Schmiedgehilfe -- sämtliche

von Goldmühl und Engelbrecht Christian, Holzschleifer in Hinterröhrenhof erhielten wegen Sachbeschä-

digung je 14 Tage Gefängnis.

Wehner Adam, Holzhauer in Goldmühl - Sperl Wilhelm, Glasschleifer - Schuller Babtist, Glaschleifer und

Engelbrecht Adam, Holzschleifer - sämtliche in Hinterröhrenhof, - Engelbrecht Thomas, Schmiedgehilfe in

Goldmühl - Engelhardt Heinrich, Steinschleifer in Bruckmühle - Zapf Michael, Wirtssohn in Röhrenhof -

Sack Georg, Schneidmüller und Guntow Heinrich, Steinschleifer - beide in Goldmühl,   wurden von der

Anschuldigung eines Vergehens des Hausfriedenbruchs freigesprochen.

Wehner Georg, Bahnarbeiter in Neuenmarkt wegen Körperverletzung - 8 Tage Gefängnis.

 

Do senn mir doch ganz schee friedlich - oder ?

Ausgekramt von Heinz Zahn.